Gemeinde Rudersberg

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Allgemeine Informationen

Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an unterschiedlichen Veranstaltungsstätten für private Feierlichkeiten oder öffentliche Veranstaltungen zur Vermietung an. Grundlage für die Anmietung einer unserer fünf Hallen ist ein Überlassungsvertrag. Es gelten die jeweiligen Satzungen der Gemeinde Rudersberg, wie die Hallen- bzw. Gebührenordnungen.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu unseren Veranstaltungsstätten bereit und ermöglichen Ihnen eine unkompliziert Anmietung.

Unter der Rubrik der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie weitere Informationen. Unter anderem über die Nutzungsmöglichkeiten, die Größe, die Ausstattung, die Gebührenhöhe oder den jeweiligen Ansprechpartner. Für den ersten Eindruck rufen Sie unten, durch anklicken des Bildes der gewünschten Halle, die entsprechende Infoseite auf.

 

Hallenüberlassung

Kalendernutzung

In diesem Online-Belegungskalender können Sie die Verfügbarkeit und Belegungen der gemeindlichen Hallen als Kalender oder Listenansicht mit Auswahl nach Woche, Monat oder Jahr einsehen. Sobald Sie Ihren gewünschten Termin gefunden haben und an diesem Tag noch keine andere Buchung eingetragen ist, können Sie eine Buchungsanfrage über diesen Kalender an die Verwaltung senden. Bereits ausgebuchte Zeiten werden als graue Felder dargestellt.

Wählen Sie den gewünschten Zeitraum im Kalender im Feld „+ Buchung hinzufügen“ aus. Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier tragen Sie die erforderlichen Daten zur Veranstaltung ein. Sobald Sie diese durch „Speichern und Fortfahren“ bestätigen, erfolgt bei erstmaliger Nutzung eine Registrierung. Hierbei erhalten Sie nach Angabe Ihrer persönlichen Daten eine Zugangs-E-Mail. Ansonsten können Sie sich mit Ihrem bestehenden Account anmelden. Es handelt sich lediglich um Buchungsanfragen, nicht um verbindliche Buchungen.

Nach der Prüfung dieser Anfrage durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rudersberg, werden Sie informiert falls eine verbindliche Buchung der Veranstaltungsstätte möglich ist. Hierüber werden Sie in der Regel vorab per Mail benachrichtigt und erhalten alle notwendigen Vertragsunterlagen sowie die dazugehörige Rechnung zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass Buchungen sowie Reservierungen für das kommende Kalenderjahr frühestens ab dem 15.10. des laufenden Kalenderjahres angenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um eine verbindliche Buchung, sondern lediglich um eine Anfrage zur Hallenanmietung handelt. Außerdem sollten Anfragen zur Hallenanmietung rechtzeitig, mindestens 1 Monat vor der Veranstaltung gestellt werden. Buchungsanfragen unterhalb von zwei Wochen vor dem Veranstaltungsdatum können elektronisch nicht über den Kalender eingetragen werden. Die Angabe von E-Mail Adresse und Telefonnummer ist für die Abwicklung erforderlich.

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