Gemeinde Rudersberg

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Anschrift und Erreichbarkeit

Anschrift
Gemeinde Rudersberg
Backnanger Straße 26
73635 Rudersberg

Kontaktdaten
Tel.: 07183 3005-28
standesamt(@)rudersberg.de

 

Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen werden können.

 

Ansprechpartner Standesamt

Carmen Schnell
Rathaus Rudersberg, Raum 017, EG
Telefon:07183 3005-28
c.schnell(@)rudersberg.de

 

Petra Rau
Rathaus Rudersberg, Raum EG
Telefon: 07183 3005-22
p.rau(@)rudersberg.de

 

Nathalie Stocker
Rathaus Rudersberg
Telefon:07183 3005-44
n.stocker(@)rudersberg.de

 

 

Übersicht der betreuten Dienstleistungen

Geburt
Eheschließung
Sterbefall
Namensrecht
Kirchenaustritt
Vaterschaftsanerkennung
Nachbeurkundung

 

 

Geburt

Das Standesamt kümmert sich um alles rund um die Themen Geburt, Eheschließung, Sterbefälle und noch vieles mehr.

Sie erwarten ein Kind? Dann erhalten Sie hier Informationen rund um das Thema Geburt.

 

Kontakt:
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de

 

Betreute Dienstleistungen:

Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Hausgeburt dem Standesamt melden
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Geburtsurkunde beantragen
Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden

Eheschließung

Das Standesamt kümmert sich um alles rund um die Themen Geburt, Eheschließung, Sterbefälle und noch vieles mehr.

Sie möchten heiraten? Dann müssen Sie ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.

Trausamstage 2025:
13.09.2025
25.10.2025
15.11.2025
06.12.2025

Trauorte in der Gemeinde Rudersberg

  •  Im Rathaus der Gemeinde Rudersberg
    • Foyer des Rathauses
    • Trauzimmer
    • Kleiner oder Großer Sitzungssaal
  • Im Adventswald

Checkliste zur Heirat

 

Kontakt:
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de

 

Betreute Dienstleistungen:
Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Ehenamen bestimmen
Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
Ausstellung einer Eheurkunde beantragen
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Eheschließung anmelden
Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Sterbefall

Das Standesamt kümmert sich um alles rund um die Themen Geburt, Eheschließung, Sterbefälle und noch vieles mehr.

Bei der Vielzahl der Dinge, die es für Angehörige bei einem Sterbefall zu erledigen gilt, sollen Ihnen die hier angebotenen Informationen Orientierung bieten.

 

Kontakt:
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de

 

Betreute Dienstleistungen:
Todesfall anzeigen
Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Sterbeurkunde beantragen

 

Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Bestattung finden Sie hier:


Hanfried Büchner
Kämmerei, Sachgebiet Friedhofswesen Forst & Jagdgenossenschaft, Geschirrmobil
Rathaus Rudersberg, Raum 110, 1. OG
Telefon: 07183 3005 35
h.buechner(@)rudersberg.de

 

Checkliste zur Bestattung

Namensrecht

Seit dem 01.05.2025 gilt, das neue Namensrecht. Folgende Änderungen gibt es im Namenrecht:

Erklärvideo zum Ehenamen
https://youtu.be/tWgu3lRUmxU

Erklärvideo zum Kindesnamen

https://youtu.be/j7EZq8Rq3ss

 

 

I. Einführung Doppelname

  • Ehepaare können aus beiden Familiennamen einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen
  • Kinder können diesen Doppelnamen auch erhalten
  • auch wenn Eltern keinen Doppelnamen führen und unabhängig davon ob die Eltern verheiratet sind

II. Stief- und Scheidungskinder, Erleichterung der Namensänderung

  • Kind trägt den Namen eines Stiefelternteils --> kann rückgängig gemacht werden --> Kind kann den Familiennamen erhalten den es davor hatte
  • Gilt wenn, die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt
  • Eltern lassen sich scheiden --> ein Elternteil legt einen Teil des Ehenamens ab --> Kind das in diesem Haushalt dieses Elternteil lebt, kann den geänderten Familiennamen erhalten --> Kind muss in Änderung einwilligen (wenn mind. 5 Jahre alt) --> Änderung kann bei minderjährigen nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen (wenn sorgeberechtigt ist oder Kind seinen Namen trägt)

III. Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger

  • Volljährige können ihren Geburtsnamen einmalig ändern (Erklärung gegenüber dem Standesamt notwendig, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss)

IV. Geschlechtsangepasste Familiennamen

  • möglich, eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- und Ehenamens zu bestimmen

V. Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition

  • darauf wird Rücksicht genommen

VI. Kein Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption

  • Die angenommene Person kann ihren bisherigen Familiennamen behalten, den Familiennamen der annehmenden Person annehmen oder eine Kombination aus beiden Namen wählen.

VII. Anknüpfung an gewöhnlichen Aufenthalt für internationales Namensrecht

  • Richtet sich in Zukunft grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt und nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit
  • Möglichkeit wird eröffnet, das Namensrecht des Staates zu wählen, dem eine Person angehört

Quelle:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0429_Namensrecht.html

 

Kontakt:
Bitte setzen Sie sich für diese Dienstleistungen in Verbindung mit dem Standesamt.
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de
 

Betreute Dienstleistungen:
Namenserklärung von Spätaussiedlern
Ehename bestimmen
Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
Sämtliche Erklärungen zur Namensänderung

Kirchenaustritt

Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten?
Dann müssen Sie den Austritt öffentlichen beurkunden lassen. Das können Sie auf dem Standesamt erledigen.


Kontakt:
Bitte setzen Sie sich für diese Dienstleistungen in Verbindung mit dem Standesamt.
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de

Betreute Dienstleistung:
Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

 

 

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

Kontakt:
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de


Betreute Dienstleistung:
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Nachbeurkundung

Ein Personenstandsfall, zum Beispiel eine Geburt, Eheschließung oder Sterbefall die im Ausland passiert, kann im Nachhinein in Deutschland registriert werden.

Kontakt:
Tel.: 07183 3005-28, standesamt(@)rudersberg.de


Betreute Dienstleistungen:
Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen (Tod, Geburt)

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