Gemeinde Rudersberg

Seitenbereiche

Weitere Informationen

Herzlich Willkommen

Wald.Wiesel.Wir.

Seiteninhalt

Informationen der Arbeitsagentur

Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.

Wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen ist (zum Beispiel durch eine Hochwasserkatastrophe), kann bei Arbeitsausfall Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses auch online angezeigt werden. Bestehende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses als erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern eingereicht wird. Dies ist der Fall, wenn ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen wird, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld kann in diesen Fällen ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden.

Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen.

Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.

Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe hier.

Infos der IHK

Die IHK verweist auf Ihrer Homepage auf den Katastrophenerlass-BW und steuerliche Möglichkeiten:

Durch die Unwetter mit Hochwasser sind in weiten Teilen des Landes Baden-Württemberg beträchtliche Schäden entstanden. Mit dem am 4. Juni 2024 veröffentlichten Katastrophenerlass-BW will die Finanzverwaltung den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegenkommen.

Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.

Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.

Die IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Rems-Murr weist ihre IHK Mitgliedskommunen auf nachfolgende Information für Hochwassergeschädigte auf ihrer Website hin: https://www.ihk.de/stuttgart/hochwasserhilfe-jeder-beitrag-zaehlt-6168506.

Schriftgröße
Inhalt | Impressum | Hilfe | Datenschutz | Barrierefreiheit