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Der Gemeinderat beschloss am 28. April 2026 die Gründung der Bürgerstiftung Wieslovetal. Neben Mitteln der Gemeinde hat auch die Volksbank Stuttgart eG zugesagt, 50.000 Euro in die Stiftung einzubringen. Bevor die Stiftung nun gegründet werden kann, gilt es, weitere Zustiftungen und Spenden aus der Bürgerschaft einzusammeln. Nur so entsteht tatsächlich eine Stiftung von Bürgern für Bürger. Die Stiftung soll mit ihren Erträgen in naher Zukunft dafür sorgen, dass Vereinsprojekte, soziale Vorhaben und ähnliche Themen unabhängige Zuschüsse erhalten können. Die Stiftung stärkt so unsere Vereine, sozialen Einrichtungen und weitere Organisationen.
Weitere Informationen, auch zur Spenden- und Stiftungsmöglichkeit folgen in Kürze.
Jedes Unternehmen, jeder Verein und jede Privatperson kann Gründungsstifter der Bürgerstiftung Wieslovetal werden. Hierfür ist die Einbringung eines Stiftungsbetrags von mindestens 2.000 Euro nötig. Zum aktuellen Zeitpunkt wäre jeder Stifter und jede Stifterin zugleich auch Gründungsstifter. Das bedeutet, dass der Stifter nicht nur Teil des Stifterforums - einer Einrichtung der Stiftung, in welcher die Stifter jährlich über Ertragsausschüttungen der Bürgerstiftung angehört und informiert werden - ist, sondern auch das Stiftungsgeschäft, also den "Gründungsvertrag" mitunterschreibt. So ist die Zustiftung ewig erkennbar. Zustiftungen werden wie Spenden je nach Betrag von der Gemeinde bis zu einem Betrag von 100.000 Euro verdoppelt.
Als interessierter Gründungsstifter überweisen Sie bitte kein Geld auf eins der genannten Konten. Füllen Sie stattdessen das zum Download bereitstehende PDF-Dokument "Verpflichtungserklärung_Gründungsstifter" aus und schicken Sie das Dokument per E-Mail an Herrn Alaca (c.alaca@rudersberg.de). Mit der Gründung der Stiftung (auf 1. Januar 2027 geplant) können Sie die zugesagte Summe dann direkt auf das Konto der Stiftung überweisen.
Auch mit einem geringeren Betrag kann ein wesentlicher Teil zur Bildung der Stiftung geleistet werden. Alle geleisteten Beiträge unter 2.000 Euro werden als Spende an die Gemeinde verbucht und durch die Gemeinde in den Grundstock der Stiftung gestiftet. Die Gemeinde tritt hier also vertretend für alle Spender als Gründungsstifter auf - und verdoppelt darüber hinaus jede Spende bis zu einem Betrag von 100.000 Euro. Jede Spende zählt - denn mit jeder Spende sorgen Sie nachhaltig und dauerhaft dafür, die angedachten Stiftungszwecke (kurzum: Förderung von Vereinen, sozialen Institutionen, Hilfe für Katastrophenopfer u. ä.) in Rudersberg zu erfüllen.
Spendenbescheinigungen können ab einem Betrag von 300 Euro ausgestellt werden. Spendenbescheinigungen für niedrigere Beträge benötigen Sie für Ihre Einkommenssteuererklärung nicht - hier genügt die Vorlage des Überweisungsbelegs gegenüber Ihrem Finanzamt (§ 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a EStDV).
Bitte überweisen Sie Spenden zur Errichtung der Bürgerstiftung unter Nennung des Betreffs "Spende Bürgerstiftung Wieslovetal" an eins der aufgeführten Konten:
Volksbank Stuttgart
IBAN: DE50 6009 0100 0062 2920 05
BIC: VOBADESS
Kreissparkasse Waiblingen
IBAN: DE56 6025 0010 0006 0014 12
BIC: SOLADES1WBN
Sie haben Fragen, Anregungen oder möchten sich als Spender bzw. Stifter einbringen? Die Stabstelle Wirtschaft, Klima und Ehrenamt hilft Ihnen gerne weiter (Herr Alaca, c.alaca@rudersberg.de, 3005 80)
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