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In der Gemeinde Rudersberg gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Betreuungsangeboten. Unsere Kindertageseinrichtungen in kommunaler, kirchlicher und freier Trägerschaft bieten für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt Krippen- und Kindergartengruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und flexibler Ganztagesbetreuung an.
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus ist:
Die Vergabe der Kindergartenplätze findet zentral über die Gemeinde Rudersberg statt.
Für alle Kindertageseinrichtungen gibt es die gemeinsame digitale Kita-Anmeldung. Über den Link zur Zentralen Vormerkung können Sie ihr Kind für einen Krippen- oder Kindergartenplatz vormerken. Die Vormerkung ist ab Geburt möglich. Nach der einmaligen Registrierung können Sie Ihre individuellen Daten und bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben.
Anmeldung für Ihr Kind jetzt erstellen!
Für einen Krippen-/Kindergartenplatz muss jeweils eine eigene Vormerkung erstellt werden, da es sich um unterschiedliche Betreuungsformen handelt!
Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Anmeldung und Platzvergabe
Merkblatt FAQ auf deutsch
Merkblatt FAQ auf rumänisch
Merkblatt FAQ auf arabisch
Merkblatt FAQ in Dari
Merkblatt FAQ auf russisch
Satzung über den Besuch der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Rudersberg
Broschüre: "Die Kita in mehreren Sprachen einfach und anschaulich erklärt"
Broschüre "Die Kita in mehreren Sprachen einfach und anschaulich erklärt - Zusatz ukrainisch"
Schließzeiten
Die Kindertageseinrichtungen schließen während der Sommerferien 3 Wochen. Die restlichen Schließtage werden in den jeweiligen Einrichtungen festgelegt.
Schließtage in den Kindertageseinrichtungen 2024
Schließtage in den Kindertageseinrichtungen 2025
Gebühren
Die für die Betreuung aktuell anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen.
Bei flexibler Ganztagesbetreuung fallen zusätzlich Gebühren für das Mittagessen an:
Gebühren Mittagessen
Kostenübernahme der Betreuungsgebühren
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, können die Gebühren abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden. Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden muss ein Antrag gestellt werden.
Örtliche Bedarfsplanungfür Kindertagesbetreuung 2023/2024
Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2024/2025
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