Gemeinde Rudersberg

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Fördermittel

Die Europäische Union, der Bund und das Land Baden-Württemberg halten in der Regel über die Förderbanken KfW und L-Bank eine Vielzahl von Programmen bereit, mit denen sowohl kurz- als auch mittel- und langfristiger Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf abgedeckt werden kann. Hierbei geht es zum einen um zinsoptimierte Förderansätze, zum anderen um Darlehen mit Haftungsfreistellung sowie Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. In bestimmten Fällen können auch Zuschüsse eingeworben werden.

Die Wirtschaftsförderung gibt Ihnen gerne umfassende Überblicke zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten als auch auf den Einzelfall zugeschnittene Hinweise und Orientierungen für die konkrete Nutzung und unterstützt bei der Vorbereitung weiterer Schritte.

Eine Übersicht über mögliche Fördermittel finden Sie bei der Förderdatenbank des Bundesministeriuems für Wirtschaft und Energie.

 

 

LEADER Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald

Am 17. Januar startet der Projektaufruf für Kleinprojekte im Regionalbudget 2023.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wurde das Regionalbudget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).

Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Der Projektaufruf startet am 17. Januar 2023 und endet am 22. Februar 2023. Das Projekt darf erst nach positiver Auswahl (voraussichtlich Mitte März 2023) begonnen werden und muss bis spätestens Ende Oktober 2023 umgesetzt und abgerechnet sein, um eine Förderung zu erhalten.

 

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