Gemeinde Rudersberg

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Fördermittel

Die Europäische Union, der Bund und das Land Baden-Württemberg halten in der Regel über die Förderbanken KfW und L-Bank eine Vielzahl von Programmen bereit, mit denen sowohl kurz- als auch mittel- und langfristiger Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf abgedeckt werden kann. Hierbei geht es zum einen um zinsoptimierte Förderansätze, zum anderen um Darlehen mit Haftungsfreistellung sowie Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. In bestimmten Fällen können auch Zuschüsse eingeworben werden.

Die Wirtschaftsförderung gibt Ihnen gerne umfassende Überblicke zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten als auch auf den Einzelfall zugeschnittene Hinweise und Orientierungen für die konkrete Nutzung und unterstützt bei der Vorbereitung weiterer Schritte.

Eine Übersicht über mögliche Fördermittel finden Sie bei der Förderdatenbank des Bundesministeriuems für Wirtschaft und Energie.

 

 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2026

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. 

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert.

Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.07.2025 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich beim Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung an die Bauamtsleitung Frau Carrozzo, Tel. 07183-3005-50, E-Mail b.carrozzo(@)rudersberg.de, bei dem Förderschwerpunkt Arbeiten wenden Sie sich bitte an den Wirtschaftsförderer Herr Alaca, Tel. 0151 70685730, E-Mail: c.alaca(@)rudersberg.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Beim Themengebiet Grundversorgung können beide Ansprechpartner Auskunft geben.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.

LEADER Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

3.  LEADER Projektaufruf des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Der dritte Projektaufruf der LEADER Förderperiode 2023-2027 beginnt am Dienstag, 22. Juli 2025. Bis zum Fristende am 22. September 2025 können Interessierte ihre Projektbewerbung bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt einreichen.

Gesucht werden innovative Projektideen, mit denen man sich um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben kann. Gefördert werden können unter anderem Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch von Einzelpersonen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.

Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 700.000 €. Das Fördervolumen des Projektaufrufs liegt bei 900.000 € EU-Mitteln zuzüglich Landesmittel in entsprechendem Förderverhältnis.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald  e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Voraussichtlich findet diese Auswahlsitzung am 22. Oktober 2025 statt. Anschließend werden die ausgewählten Projektbewerber:innen durch die LEADER-Geschäftsstelle informiert und können dann ihren Projektantrag beim RP Stuttgart stellen.

Der detaillierte Projektaufruf mit Projektauswahlkriterien, Fördersatztabelle, Geschäftsordnung sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) sind im Download-Bereich der Vereins-Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de einsehbar.

Zur Einreichung von Projektbewerbungen und für Auskünfte zum Projektaufruf können sich Interessierte an das Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle wenden.

Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Ansprechpersonen: Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke

E-Mail: j.ernst.leader(@)murrhardt.de / l.funke.leader(@)murrhardt.de

Tel.:     07192 213-270 / 07192 213-271

 

LEADER steht für die französische Abkürzung von „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.

Die 31 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim. Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot. Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall. Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.

Pressemitteilung 6. März 2024 - Aktives Fördermittelmanagement der Wirtschaftsförderung für Gewerbetreibende in Rudersberg

Rudersberg - Die Gemeinde Rudersberg setzt auf die Förderung regionaler Unternehmen, um die Wirtschaft vor Ort zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die geplante Standortverlagerung des Familienunternehmens Heirol Kosmetik F. Wermescher GmbH & Co. KG von Alfdorf nach Rudersberg. Die Planungen sehen vor im Gewerbegebiet Fuchshau VI Räumlichkeiten für den Direktverkauf eine Lagerhalle, Büroflächen sowie eine Betriebsinhaberwohnung im 1. OG zu errichten.

Als innovatives mittelständisches Unternehmen, das bereits in der 3. Generation geführt wird und seinen Ursprung im Jahr 1948 hat, bringt Heirol Kosmetik eine reiche Tradition und Erfahrung mit sich. Die Standortverlagerung bedeutet nicht nur die Sicherung bestehender Arbeitsplätze in der Region, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze in Rudersberg. Das Unternehmen strebt an selbstgesteckte Qualitätsversprechen zu erreichen und als Botschafter für ein gesundes und aktives Leben im Wieslauftal zu fungieren. Diese Entwicklung stärkt die Gemeinde in Bezug auf ihren Gewerbestandort und erweitert den Branchenmix.

Die geplante Standortverlagerung nach Rudersberg trägt auch zur nachhaltigen Entwicklung bei. Die Deckung des Energie-Eigenbedarfs durch eine Photovoltaikanlage und Luft-Wärme-Pumpe, Dachbegrünung, Förderung von E-Mobilität sowie die Installation von Ladesäulen für Mitarbeiter und Kunden sind nur einige der Maßnahmen, die das Unternehmen umsetzen wird. Zusätzlich wird ein Kräuter- und Heilpflanzengarten angelegt, um die Umwelt- und Klimaschutzbemühungen des Unternehmens zu unterstreichen.

Die Leiterin der Wirtschaftsförderung Dr. Martina Spichal-Mößner, betont die Bedeutung solcher durch die Verwaltung beantragten geförderten Projekte für die Gemeinde: "Heirol Kosmetik ist ein Gewinn für Rudersberg. Es stärkt nicht nur unsere Wirtschaft, sondern zeigt auch unser Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz und aktive Wirtschaftsförderung."

Bürgermeister Raimon Ahrens äußerte sich ebenfalls positiv zu der geplanten Verlagerung: "Es ist erfreulich zu sehen, dass Unternehmen wie Heirol Kosmetik in Rudersberg investieren und damit zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde beitragen."

Peter Wermescher, Geschäftsinhaber von Heirol Kosmetik, zeigt sich optimistisch über die Zukunft des Unternehmens in Rudersberg: "Wir freuen uns darauf, unsere Innovationen und die Expansion des Unternehmens in Rudersberg fortzusetzen und eine solide Grundlage für die Zukunft des Unternehmens und der regionalen Wirtschaft zu fassen.“

Die Standortverlagerung von Heirol Kosmetik wird maßgeblich durch die Fördermittel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) unterstützt, die die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs fördern. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch die Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Alle Maßnahmen tragen durch eine Stärkung der kleinen und mittelständischen Betriebe zu einer wirtschaftlichen Stärkung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg bei. Durch die Beantragung der Wirtschaftsförderung konnte der Fördermittelzuschuss erreicht werden.

Die Standortverlagerung von Heirol Kosmetik ist ein Beispiel dafür, wie eine gezielte Wirtschaftsförderung dazu beitragen kann, regionale Unternehmen zu stärken und die Gemeindeentwicklung voranzutreiben. Rudersberg zeigt sich als attraktiver Standort für Unternehmen, die nicht nur wirtschaftlichen Erfolg anstreben, sondern auch ökologische und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen möchten.

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