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Oppelsbohmer Straße 8
73635 Rudersberg-Necklinsberg
Das Gemeinschaftshaus in Necklinsberg steht für kleine Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen oder Vereinsfeste zur Verfügung. Außerdem kann das Gemeinschaftshaus für Seminare oder Versammlungen angemietet werden. Der Saal bietet Platz für max. 80 Personen.
Der Nebenraum bietet ca. 20 Personen Platz und kann als Besprechungszimmer oder für kleinere Feierlichkeiten genutzt werden. Der Spielplatz hinter dem Gemeinschaftshaus rundet die Nutzungsmöglichkeiten ab.
Zur Vermietung wird der Saal (inkl. Foyer) des Gemeinschaftshauses angeboten. Der Nebenraum kann zusätzlich oder separat angemietet werden. Sollte die Küche benötigt werden, können Sie diese problemlos dazu buchen. Ein gastronomischer Dienstleister ist nicht integriert und der Auf- und Abbau von Veranstaltungen ist vom Nutzer selbst durchzuführen.
Die Gebühren für die Benutzung des Gemeinschaftshauses werden auf Grundlage der Gebührenordnung erhoben. Diese ist Bestandteil des Überlassungsvertrages und beinhaltet neben der Benutzungsordnung eine Vielzahl an wichtigen Informationen zur Vermietung.
Das Gemeinschaftshaus befindet sich direkt am Ortseingang von Necklinsberg und ist über die Oppelsbohmer Straße erreichbar. (Für weitere Informationen: Anreise und Ortspläne)
Direkt neben dem Gemeinschaftshaus befinden sich 8 Parkplätze.
In diesem Online-Belegungskalender können Sie die Verfügbarkeit und Belegungen des Gemeinschaftshauses Necklinsberg als Kalender oder Listenansicht einsehen. Sobald Sie Ihren gewünschten Termin gefunden haben und an diesem Tag noch keine andere Buchung eingetragen ist, können Sie eine Buchungsanfrage über diesen Kalender an die Verwaltung senden.
Wählen Sie hierzu den gewünschten Zeitraum im Kalender oder das Feld „+ Buchung hinzufügen“ aus. Nachdem Sie die erforderlichen Daten zur Veranstaltung in dem sich öffnendem Fenster eingetragen und gespeichert haben erfolgt bei erstmaliger Nutzung eine Registrierung. Ansonsten können Sie sich mit Ihrem bestehenden Account anmelden.
Nach der Prüfung, sowie Gegenzeichnung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rudersberg kommt eine verbindliche Buchung der Veranstaltungsstätte nur durch einen Vertrag zu Stande. Hierüber werden Sie benachrichtigt und erhalten alle notwendigen Vertragsunterlagen sowie die dazugehörige Rechnung zugeschickt.
Bitte beachten Sie, dass Buchungen sowie Reservierungen für das darauffolgende Kalenderjahr frühestens ab dem 15.10. des laufenden Kalenderjahres angenommen werden.
Bei weiteren Fragen zur Vermietung und Benutzung des Gemeinschaftshauses Necklinsberg können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde Rudersberg wenden.
Frau Scholz
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Ortsamt Asperglen
Krehwinkler Str. 22
73635 Rudersberg
Tel.: 07183/302343
Sprechzeiten:
Mittwoch
15:30 - 18:30 Uhr
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