Gemeinde Rudersberg

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Das Gemeinschaftshaus Necklinsberg

Oppelsbohmer Straße 8

73635 Rudersberg-Necklinsberg

Allgemeine Informationen

Das Gemeinschaftshaus in Necklinsberg steht für kleine Feierlichkeiten wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen oder Vereinsfeste zur Verfügung. Außerdem kann das Gemeinschaftshaus für Seminare oder Versammlungen angemietet werden. Der Saal bietet Platz für max. 80 Personen.

 

Der Nebenraum bietet ca. 20 Personen Platz und kann als Besprechungszimmer oder für kleinere Feierlichkeiten genutzt werden. Der Spielplatz hinter dem Gemeinschaftshaus rundet die Nutzungsmöglichkeiten ab.

 

Mietumfang

Zur Vermietung wird der Saal (inkl. Foyer) des Gemeinschaftshauses angeboten. Der Nebenraum kann zusätzlich oder separat angemietet werden. Sollte die Küche benötigt werden, können Sie diese problemlos dazu buchen. Ein gastronomischer Dienstleister ist nicht integriert und der Auf- und Abbau von Veranstaltungen ist vom Nutzer selbst durchzuführen.

Die Gebühren für die Benutzung des Gemeinschaftshauses werden auf Grundlage der Gebührenordnung erhoben. Diese ist Bestandteil des Überlassungsvertrages und beinhaltet neben der Benutzungsordnung eine Vielzahl an wichtigen Informationen zur Vermietung.

Weg-/Anfahrts- beschreibung:

Das Gemeinschaftshaus befindet sich direkt am Ortseingang von Necklinsberg und ist über die Oppelsbohmer Straße erreichbar. (Für weitere Informationen: Anreise und Ortspläne)

Direkt neben dem Gemeinschaftshaus befinden sich 8 Parkplätze.

Bilder vom Gemeinschaftshaus

Bilder der Mehrzweckhalle

Häufig gestellte Fragen FAQ

Wie ist der Veranstaltungsraum/das Gemeinschaftshaus aufgeteilt?

Die gesamt Veranstaltungsfläche des Gemeinschaftshauses beträgt etwa 255 m². Die Fläche des Saals beträgt ca. 86 m², die des Nebenraums ca. 26 m².

Ebenfalls vorhanden sind eine Küche mit Ausgabe (ca. 13 m²) und ein Foyer mit Garderobe (ca. 25 m²).

Muss die Küche des Gemeinschaftshauses extra angemietet werden?

Ja, die Küche muss extra angemietet werden. Nach Rücksprache mit der Verwaltung und der Hausmeisterin kann für Veranstaltungen mit Bewirtschaftung das vorhandene Geschirr verwendet werden.

Wie ist das Gemeinschafshaus ausgestattet?

Damit Sie vorab einen Überblick über die Ausstattung des Gemeinschaftshauses bekommen, können Sie einen Blick in die Bildergalerie werfen.

In welchem Zeitraum kann das Gemeinschaftshaus genützt werden?

Aufbau und Proben am Tag vor der Veranstaltung sind nur möglich, wenn das Gemeinschaftshaus nicht durch andere Nutzer belegt ist. Benötigen Sie für Auf-/Abbau oder Proben mehr Zeit ist diese als zusätzliche Nutzung anzurechnen.

Beginn und Ende der Veranstaltung richten sich nach den im Benutzungsvertrag festgelegten Zeiten. Die Veranstaltung ist spätestes um zwei Uhr nachts zu beenden. Die gesetzliche Nachtruhe ist unabhängig davon jederzeit einzuhalten und Rücksicht auf das angrenzende Wohngebiet zu nehmen.

Kann das Gemeinschaftshaus vor der Anmietung besichtigt werden?

Das Gemeinschaftshaus kann vorab besichtigt werden, wenn Ihr Wunschtermin noch frei ist. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit unserer Hausmeisterin Frau Kufner Tel.: 0175/2073838

Für die Besichtigung sollten Sie je nach Bedarf und Umfang ca. 15-30 Minuten einplanen.

Welche Gebühren entstehen bei der Anmietung des Gemeinschaftshauses?

Bitte beachten Sie, dass die vollständige Benutzungsgebühr 14 Tage vor dem Veranstaltungstag auf dem Gemeindekonto eingegegangen sein muss. Andernfalls wird das Gemeinschaftshaus nicht freigegeben.

Gebührenverzeichnis

Reservierungskalender

Belegungskalenderinfo

In diesem Online-Belegungskalender können Sie die Verfügbarkeit und Belegungen des Gemeinschaftshauses Necklinsberg als Kalender oder Listenansicht einsehen. Sobald Sie Ihren gewünschten Termin gefunden haben und an diesem Tag noch keine andere Buchung eingetragen ist, können Sie eine Buchungsanfrage über diesen Kalender an die Verwaltung senden.

Wählen Sie hierzu den gewünschten Zeitraum im Kalender oder das Feld „+ Buchung hinzufügen“ aus. Nachdem Sie die erforderlichen Daten zur Veranstaltung in dem sich öffnendem Fenster eingetragen und gespeichert haben erfolgt bei erstmaliger Nutzung eine Registrierung. Ansonsten können Sie sich mit Ihrem bestehenden Account anmelden. 

Nach der Prüfung, sowie Gegenzeichnung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Rudersberg kommt eine verbindliche Buchung der Veranstaltungsstätte nur durch einen Vertrag zu Stande. Hierüber werden Sie benachrichtigt und erhalten alle notwendigen Vertragsunterlagen sowie die dazugehörige Rechnung zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass Buchungen sowie Reservierungen für das darauffolgende Kalenderjahr frühestens ab dem 15.10. des laufenden Kalenderjahres angenommen werden.

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen zur Vermietung und Benutzung des Gemeinschaftshauses Necklinsberg können Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin der Gemeinde Rudersberg wenden.

Frau Stocker

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Bürgerbüro Rudersberg
Tel.: 07183 3005-22 persönliche Kontaktzeiten:

Sprechzeiten:
Montag und Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch
8:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

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Ortsamt Asperglen
Krehwinkler Str. 22
73635 Rudersberg
Tel.: 07183/302343

Sprechzeiten:
Mittwoch
15:30 - 18:30 Uhr

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