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- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB / Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Schulstraße“ in Rudersberg aufzustellen und den Entwurf im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt südlich des Rudersberger Friedhofs. Das Plangebiet wird im Norden durch die Friedhofsmauer, im Osten durch den Containerstandort des Friedhofs, im Süden durch die Schulstraße und im Westen durch die Herderstraße begrenzt.
Derzeit sind die Flurstücke Nrn. 1901/1, 1900/0 und 1899/0 mit dem Bebauungsplan „Friedhof Rudersberg“ überplant und dort als private Grünfläche festgesetzt. Im Rahmen der 2024 abgeschlossenen Potenzialflächenanalyse in der Gemeinde hat sich der Gemeinderat mit einer baulichen Entwicklungsmöglichkeit dieser Grundstücke für alternative Wohnformen befasst. Vor diesem Hintergrund wurde durch einen Wohnbauträger ein entsprechendes Bebauungskonzept erarbeitet, welches dem Gemeinderat dann in seiner Sitzung vom 25.03.2025 vorgestellt wurde. Da der aktuell geltende Bebauungsplan aufgrund der festgesetzten „privaten Grünfläche“ eine Wohnbebauung nicht zulässt, hat sich der Gemeinderat des Weiteren für die Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen, um die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke zu schaffen.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 1899, 1900 und 1901/1 sowie einen kleinen Teilbereich des Flurstücks Nr. 1905/1 (Herderstraße). Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 12 Ar. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren liegen vor.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch. Somit wird in diesem Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe der Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Verfahren berücksichtigt wurden, abgesehen.
Planungsrechtliches Ziel ist es, die bauleitplanerischen Rahmenbedingungen für eine Wohnbebauung durch Änderung des bestehenden Bebauungsplans zu schaffen.
Als Art der baulichen Nutzung wird entsprechend der geplanten Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Dadurch wird die städtebauliche Verträglichkeit mit der bestehenden Umgebungsbebauung sichergestellt. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 bestimmt, welche damit dem Orientierungswert in einem allgemeinen Wohngebiet entspricht sowie über die maximal zulässige Gebäudehöhe (HGP) in Metern über Normalhöhennull. In Verbindung mit der als Bezugshöhe festgelegten Höhenlage baulicher Anlagen (Erdgeschossfußbodenhöhe, EFH) ist die Höhenentwicklung nachvollziehbar definiert. Die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt durch Baugrenzen in Form von Baufenstern. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. Zur Sicherstellung einer verträglichen Wohndichte innerhalb des Plangebiets wird die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten in Wohngebäuden bzw. je Doppelhaushälfte auf maximal 2 begrenzt. Als Dachform sind ausschließlich begrünte Flachdächer zulässig.
Für die Instandhaltung und Pflege der Friedhofsmauer wird entlang dieser ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Gemeinde Rudersberg festgesetzt.
In den Bebauungsplan werden neue Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aufgenommen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet wird hiermit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht:
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes ist der Lageplan mit Textteil und Begründung des Ingenieurbüros für Vermessung und Geoinformation Käser, 73655 Plüderhausen, vom 10.02.2026.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Entwurfsbegründung wird in der Zeit vom 8. Mai bis 8. Juni 2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rudersberg unter https://www.rudersberg.de/de/leben-wohnen/bauen-werte/bebauungsplaene veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an info(@)rudersberg.de übermittelt werden oder bei Bedarf, auch an die Postadresse der Gemeinde Rudersberg, Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg gesendet werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Während der üblichen Dienstzeiten können beim Bauamt der Gemeinde Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Rudersberg, Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg, im 1. Stock (Wartebereich), wo während der üblichen Dienststunden die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Plangebiet ist nachstehend abgedruckt.
Rudersberg, 29.04.2026
Raimon Ahrens
Bürgermeister
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