Gemeinde Rudersberg

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Förderung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Balkonmodulen durch die Gemeinde 2024

Die Gemeinde Ruderberg fördert 2024 wie in den vergangenen Jahren die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern, die der Energiegewinnung dienen. Zusätzlich hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04. April 2023 eine Fördermöglichkeit für PV-Steckdosensolaranlagen (sog. Balkonkraftwerke oder Balkonsolaranlagen) verabschiedet, auch diese wird in 2024 fortgeführt.

Im Haushalt 2024 stehen 30.000 Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern sowie 10.000 Euro für die Förderung von Balkonsolaranlagen bereit. Entsprechende Förderanträge können zunächst bis zum 31.05.2024 eingereicht werden. Sofern das Volumen der eingegangenen Förderanträge das Haushaltsbudget überschreiten sollte, entscheidet das Los über die Vergabe. Sollten nach dem 31.05.2024 noch Anträge eingehen und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Eingangsdatum über die Bewilligung der Fördermittel.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Hans Sanzenbacher per Telefon  (07183 3005-74) oder per E-Mail (h.sanzenbacher@rudersberg.de) gerne zur Verfügung.

Änderung der Richtlinien über die Förderung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Balkonanlagen

Antrag Förderung Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

Antrag Förderung Balkonanlagen

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