Gemeinde Rudersberg

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Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Verlässliche Antworten und allgemeine Informationen zum Thema Corona gibt es auf der sehr übersichtlichen Seite Zusammen gegen Corona des Bundesgesundheitsministeriums - in mehreren Sprachen.

Weitere sehr nützliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Fragen und Antworten zum Coronavirus finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg

Genesenennachweis für überstandene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Nach der am 8. Mai 2021 erlassenen Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 gelten für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen. Die aktuelle Verordnung finden hier

Als Nachweis der Genesung von COVID 19 gilt das PCR-Ergebnis als ärztliches Zeugnis, welches die zurückliegende Infektion bestätigt. Sollten Sie über diesen Nachweis nicht oder nicht mehr verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. das entsprechende Labor. Sollte auch dort kein Nachweis erhältlich sein, können Sie sich an das Postfach corona-zeugnis(@)rems-murr-kreis.de beim Gesundheitsamt des Landratsamtes RMK wenden. Hier ist ein entsprechendes Zeugnis gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,80 € erhältlich.

Im Moment wird hierzu ein Formblatt vom Land entwickelt, sobald dieses vorliegt, werden die Bescheinigungen vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis schnellstmöglich ausgestellt und versendet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Versendung auf dem Postweg.

Das Ordnungsamt ist nicht befugt eine ärztliche Bescheinigung über die zurückliegende Infektion auszustellen. Von dort erhalten Sie lediglich eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer, sobald bei Ihnen eine Infektion festgestellt wird. Mithilfe diesem Nachweis kann ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend gemacht wurden. Näheres hierzu finden Sie unter www.ifsg-online.de

Mit wenigen Klicks zum Schnelltest

Buchen Sie hier einen Termin für einen Schnelltest in einer Apotheke oder Arztpraxis. Wenn Sie dem Link folgen, werden Sie auf die Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis weitergeleitet.

Lehrkräfte und Betreuungspersonal in KiTas erhalten kostenlose Tests. Bitte bringen Sie Ihren Berechtigungsnachweis mit.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben einmal pro Woche die Möglichkeit sich kostenlos testen zu lassen (Bürgertest).

In der Gemeinde Rudersberg können Sie sich bei folgenden Anbietern testen lassen:

  • Ahorn-Apotheke
  • Wieslauf-Apotheke
  • Theramedicum Praxis (Praxis und Drive-in)
  • Gemeinschaftspraxis Beck/Dr. Walter
  • inocura GmbH Schnelltestzentrum

Vereinbaren Sie einen Termin über die Homepage des Landkreises.

Sie bei der Terminbuchung auswählen, bei wem Sie Ihren Test machen lassen möchten.

Fragen und Antworten zur Maskenpflicht

Fragen und Antworten zur Maskenpflich finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg

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