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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Änderung II Ziegeleistraße" in Rudersberg

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Änderung II Ziegeleistraße“ in Rudersberg - Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB / Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Änderung II Ziegeleistraße“ in Rudersberg aufzustellen und den Entwurf im Internet zu veröffentlichen.
 
Das Plangebiet liegt in Rudersberg und umfasst den Bereich südwestlich der Ziegeleistraße zwischen den Gebäuden Ziegeleistraße 5 und Ziegeleistraße 19.

Im Plangebiet gibt es aktuell nur ein bestehendes Wohngebäude aus dem Jahr 1964.
Für das Grundstück Flst. Nr. 1279/4 wurde ein Bauantrag für eine Doppelhaushälfte eingereicht. Für dieses Vorhaben wären auf der Grundlage des derzeit geltenden Bebauungsplanes Befreiungen bezüglich Baugrenze, Traufhöhe, Dachneigung und Abgrabungen erforderlich geworden. Seitens der Baurechtsbehörde wurden Befreiungen in diesem Maß jedoch nicht in Aussicht gestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2025 der Änderung des Bebauungsplanes insbesondere vor dem Hintergrund zugestimmt, dass das Plangebiet weitestgehend noch unbebaut ist und mit der Änderung des Bebauungsplanes die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Nachverdichtung geschaffen werden können. 
 
Der Planbereich entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Änderung Ziegeleistraße“ und umfasst die Flurstücke Nrn. 1279/1, 1279/3, 1279/4 sowie Teilbereiche der Flurstücke Nrn. 1272 (Ziegeleistraße) und 1284. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 57 Ar. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren liegen vor.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch. Somit wird in diesem Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe der Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Verfahren berücksichtigt wurden, abgesehen.

Planungsrechtliches Ziel ist die Überarbeitung einzelner Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans, um mehr Flexibilität bei der Bebauung zu schaffen.


Die zulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) wird auf 4,90 m erhöht und orientiert sich dabei am Bestandsgebäude „Ziegeleistraße 9“, das eine Traufhöhe von ca. 4,5 m aufweist. Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) und Zahl der Vollgeschosse bleiben unverändert.

Die überbaubare Grundstücksfläche wird in Richtung der Ziegeleistraße um ca. 1,5 m erweitert. Die Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, bleibt bestehen.
 
In den Bebauungsplan werden neue Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aufgenommen.


Wie bisher sind innerhalb des Plangebiets ausschließlich Satteldächer zulässig. Die Spanne der zulässigen Dachneigung wird von bisher 45 bis 48 Grad auf 30 bis 48 Grad erhöht. Entgegen der bisherigen Regelung sind zukünftig Dachaufbauten auch zulässig. Dies entspricht der umgebenden Bebauung.


Aufschüttungen und Abgrabungen sind nicht mehr auf 1,0 m begrenzt. Gemäß Landesbauordnung sind Aufschüttungen Abgrabungen bis 2,0 m verfahrensfrei. In den örtlichen Bauvorschriften werden zusätzlich Regelungen zur Gestaltung von Einfriedungen, Stützmauern und zu Antennenanlagen gemacht. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Rudersberg wird in die örtlichen Bauvorschriften übernommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Der Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet wird hiermit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht:
 
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes ist der Lageplan mit Textteil und Begründung des Ingenieurbüros für Vermessung und Geoinformation Käser, 73655 Plüderhausen, vom 05.09.2025.
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Entwurfsbegründung wird in der Zeit vom 13. Oktober bis 13. November 2025 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rudersberg unter https://www.rudersberg.de/de/leben-wohnen/bauen-werte/bebauungsplaene veröffentlicht.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an info(@)rudersberg.de übermittelt werden oder bei Bedarf, auch an die Postadresse der Gemeinde Rudersberg, Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg gesendet werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Während der üblichen Dienstzeiten können beim Bauamt der Gemeinde Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Rudersberg, Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg, im 1. Stock (Wartebereich), wo während der üblichen Dienststunden die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
 
 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Das Plangebiet ist nachstehend abgedruckt
 
 
Rudersberg, 01.10.2025
 
 
Raimon Ahrens
Bürgermeister

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