Gemeinde Rudersberg

Seitenbereiche

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Rudersberg

Backnanger Straße 26
73635 Rudersberg
Fon: 07183 3005-0
Information: 07183 3005-10
Fax: 07183 3005-55
E-Mail schreiben

Herzlich Willkommen

Wald.Wiesel.Wir.

Seiteninhalt

Die Artikel in der Übersicht

Einheitlicher Handwerker- parkausweis ist da

Rems-Murr-Kreis: Einheitlicher Handwerkerparkausweis ist da

Ein Parkausweis in allen Kommunen des Rems-Murr-Kreises / Wirtschaftsförderung ganz praktisch


Mit dem Beginn des neuen Jahres startet im Rems-Murr-Kreis ein neues digitales Verwaltungsangebot:
der einheitliche Handwerkerparkausweis. Der Handwerkerparkausweis für den Rems-Murr-Kreis soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern, wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten im Landkreis tätig sind. Der neue Parkausweis steht für Bürokratieabbau, Digitalisierung in der öffentlichen
Verwaltung und für ein ganz praktisches Beispiel der Wirtschaftsförderung.
Bisher mussten Handwerker, um Park-Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können, für jeden Einsatzort bei der betreffenden Kommune einen eigenen Parkausweis beantragen. Das Verfahren war unübersichtlich, es gab unterschiedliche Zuständigkeiten, Laufzeiten und Gebühren. Mit dem kreisweiten
Parkausweis müssen die Betriebe nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können einen einheitlichen, gebietsübergreifenden Ausweis für alle Kommunen nutzen.
Nach einer einjährigen Pilotphase und einer Evaluierung soll geprüft werden, ob der Ausweis auch auf andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Hebammen oder Pflegedienste, ausgeweitet werden kann. Ein weiteres Ziel könnte in der Zukunft ein einheitlicher Ausweis für die gesamte Region Stuttgart sein.

Hintergrund:
2019 wurde die Kreiswirtschaftsförderung von der Kreishandwerkerschaft gebeten, einen einheitlichen Handwerkerparkausweis einzuführen. Vorbild war der vor über 12 Jahren in der Rhein-Neckar-Region eingeführte Parkausweis, der als Erfolgsmodell gilt.

Nach einer Abstimmung in der Bürgermeisterkreisversammlung 2019 und zwei Arbeitssitzungen mit den kommunalen Verwaltungen kann zu Beginn des neuen Jahres 2022, ab dem 17. Januar 2022 im Rems-Murr-Kreis für 31 Städte und Gemeinden ein einheitlicher Handwerkerparkausweis eingeführt werden.

Praktische Hinweise
Der Ausweis kann ab 17. Januar von Handwerksbetrieben über die Verwaltungsplattform ServiceBW des Landes Baden-Württemberg digital beantragt werden. Alternativ kann er persönlich, per Post oder per Fax bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder dem Landratsamt gestellt werden.
Nach Prüfung und Genehmigung wird die digitale Rechnung erstellt, nach Zahlungseingang kann der Ausweis dann selbst ausgedruckt werden. Der Ausweis gilt nach Ausstellung immer ein Jahr, kostet 50 Euro und kann auf bis zu drei Fahrzeuge ausgestellt werden.
Weitere Informationen gibt es bei Herrn Timo John, Kreiswirtschaftsförderer, unter der Telefonnummer 07151-501-1193 oder handwerkerparkausweis@rems-murr-kreis.de, außerdem im Internet unter
https://wirtschaftsfoerderung-rems-murr-kreis.de/handwerkerparkausweis/.
 

Schriftgröße
Inhalt | Impressum | Hilfe | Datenschutz | Barrierefreiheit