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Höhe:
Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Teil dieses Freibetrages ist der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.
Hinweis: Der Freibetrag wird jeweils zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Leben die Eltern getrennt und hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.
Erfüllen Sie dieVoraussetzungen nicht während des ganzen Jahres, wird der Freibetrag gezwölftelt und anteilig berücksichtigt.
Ein Eintrag in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalenund damit die Berücksichtigung bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung erfolgt nur unter denselben Voraussetzungen wie beim Kinderfreibetrag.
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Als Kinder werden berücksichtigt:
bis sie 18 Jahre alt werden.
Darüber hinaus können Kinder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Eine Übertragung des hälftigen Freibetrages des anderen Elternteiles auf Sie ist möglich, wenn
Sie müssen keinen Antrag stellen.
Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichenVeranlagung zur Einkommensteuer von selbst.
Übertragung:
Dies müssen Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen.
Können Sie einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal während des laufenden Kalenderjahresbilden lassen, weil Sie kein Kindergeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie ihn beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Finanzamt kann Ihnen auch sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.
keine
Anträge auf Bildung eines Steuerfreibetrags oder eines höheren Freibetrags alselektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmalmüssen Sie bis spätestens 30. November des Jahres stellen.
Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Finanzamt Schorndorf
Joh.-Philipp-Palm-Str.
28
73614
Schorndorf
Telefon: 07181/601-0 (Zentrale)
Fax: 07181/601-499
Poststelle-82(@)finanzamt.bwl.de
Sprechzeiten:
Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 18.09.2018 freigegeben.
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