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Bitte beachten Sie, dass nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes die Teilnahme an den Gemeinde- und Ortschaftsratsitzungen sowie deren Ausschüsse in den Alarmstufen nur noch mit 3G-Nachweis möglich sind. Das heißt sowohl Teilnehmer als auch Besucher müssen entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen bzw. nichtimmunisierte Teilnehmer/ Besucher einen Antigen- oder PCR-Testnachweis.
Bitte halten Sie die entsprechenden Nachweise zur Überprüfung am Eingang bereit.
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