Gemeinde Rudersberg

Seitenbereiche

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Rudersberg

Backnanger Straße 26
73635 Rudersberg
Fon: 07183 3005-0
Information: 07183 3005-10
Fax: 07183 3005-55
E-Mail schreiben

Herzlich Willkommen

Wald.Wiesel.Wir.

Seiteninhalt

Die Artikel in der Übersicht

Genesenennachweis für überstandene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Nach der am 8. Mai 2021 erlassenen Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 gelten für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen und Ausnahmen. Die aktuelle Verordnung finden Sie nachstehend.
Als Nachweis der Genesung von COVID 19 gilt das PCR-Ergebnis als ärztliches Zeugnis, welches die zurückliegende Infektion bestätigt. Sollten Sie über diesen Nachweis nicht oder nicht mehr verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt bzw. das entsprechende Labor. Sollte auch dort kein Nachweis erhältlich sein, können Sie sich an das Postfach corona-zeugnis(@)rems-murr-kreis.de beim Gesundheitsamt des Landratsamtes RMK wenden. Hier ist ein entsprechendes Zeugnis gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,80 € erhältlich.
Im Moment wird hierzu ein Formblatt vom Land entwickelt, sobald dieses vorliegt, werden die Bescheinigungen vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis schnellstmöglich ausgestellt und versendet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Versendung auf dem Postweg.
Das Ordnungsamt ist nicht befugt eine ärztliche Bescheinigung über die zurückliegende Infektion auszustellen. Von dort erhalten Sie lediglich eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer, sobald bei Ihnen eine Infektion festgestellt wird. Mithilfe diesem Nachweis kann ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend gemacht wurden. Näheres hierzu finden Sie unter www.ifsg-online.de

Schriftgröße
Inhalt | Impressum | Hilfe | Datenschutz | Barrierefreiheit