Hauptmenü
- Gemeinde Rudersberg
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Gewerbe
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.07.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Bühl Erweiterung, Änderung III“ in Rudersberg aufzustellen und den Entwurf im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt im Rudersberger Ortsteil Oberndorf, im Baugebiet „Bühl“.
Für das Flurstück Nr. 188/0 sieht der aktuell geltende Bebauungsplan „Bühl Erweiterung“ aus dem Jahr 2001 eine private Grünfläche vor. Ebenso ist für das gemeindeeigene Grundstück Flst. Nr. 167/39 eine Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt. Aufgrund eines entsprechenden Antrags des Grundstückseigentümers von Flst. Nr. 188 haben der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt (BVU) sowie der Gemeinderat (GR) bereits mehrfach über eine Änderung des geltenden Bebauungsplanes sowie über die Veräußerung des gemeindeeigenen Grundstücks Flst. Nr. 167/39 beraten. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll entsprechendes Baurecht für die Errichtung von Wohngebäuden auf dem Flurstück geschaffen werden.
In den Beratungen haben sich die Gremien für die Änderung des Bebauungsplanes sowie für den Verkauf des Flst. Nr. 167/39 und einer Teilfläche von Flst. Nr. 189 ausgesprochen. Der Bebauung des Grundstücks Flst. Nr. 188 wurde dabei unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Bebauung mit max. drei Einfamilienwohnhäusern ohne Einliegerwohnung
- Erstellung von zwei unabhängig voneinander einfahrbaren Stellplätzen pro Gebäude
- Schaffung von vier teilöffentlichen „Besucherparkplätzen“ und einer Wendemöglichkeit
- Nicht zugelassen werden sollen Doppelhausbebauungen sowie Erdwärmebohrungen
Vom Grundstückseigentümer wurde nun eine aktuelle Planung mit zwei Einfamilienhäusern vorgelegt, welche diesen Bedingungen entspricht.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 188, 167/39 und eine Teilfläche von Flst. 189/0 (Zufahrt zwischen Lupinenweg 26 und 28). Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 17,5 Ar. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren liegen vor.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch. Somit wird in diesem Verfahren von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe der Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Verfahren berücksichtigt wurden, abgesehen.
Entsprechend der bestehenden und zukünftig vorgesehenen Nutzung im Baugebiet „Bühl Erweiterung“ wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ) und die maximal zulässige Gebäudehöhe (HGP) in Metern über Normalhöhennull (NHN) bestimmt. In Verbindung mit der als Bezugshöhe festgelegten Höhenlage baulicher Anlagen (Erdgeschossfußbodenhöhe, EFH) ist die Höhenentwicklung nachvollziehbar geregelt.
Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 entspricht dem Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet und ermöglicht eine effiziente Nutzung der Bauflächen. Die maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen orientiert sich an den zulässigen Gebäudehöhen in der Umgebung.
Die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt durch Baugrenzen in Form eines Baufensters. Zulässig sind Einzelhäuser mit einer Gebäudelänge von maximal 14 m. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss ist jeweils eine Wohneinheit pro Wohngebäude zulässig.
Garagen – eingeschossig – Carports und offene Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Sie können ausnahmsweise auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.
Die Bedingungen gemäß Gemeinderatsbeschluss bezüglich der Schaffung von vier teilöffentlichen „Besucherparkplätzen“ und einer Wendemöglichkeit sowie der Unzulässigkeit von Erdwärmebohrungen sind vertraglich geregelt. Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte werden durch Grundbucheintrag gesichert.
In den Bebauungsplan werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aufgenommen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet wird hiermit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht:
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches und den Inhalt des Bebauungsplanes ist der Lageplan mit Textteil und Begründung des Ingenieurbüros für Vermessung und Geoinformation Käser, 73655 Plüderhausen, vom 21.07.2026
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Entwurfsbegründung wird in der Zeit vom
31. Juli 2026 bis 14. September 2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rudersberg unter https://www.rudersberg.de/de/leben-wohnen/bauen-werte/bebauungsplaene veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an info(@)rudersberg.de übermittelt werden oder bei Bedarf, auch an die Postadresse der Gemeinde Rudersberg, Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg gesendet werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Während der üblichen Dienstzeiten können beim Bauamt der Gemeinde Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch eine öffentliche Auslegung im Rathaus der Gemeinde Rudersberg, Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg, im 1. Stock (Wartebereich), wo während der üblichen Dienststunden die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Das Plangebiet ist nachstehend abgedruckt.
Rudersberg, 22.07.2026
Raimon Ahrens
Bürgermeister
Schriftgröße
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
um die Schriftgröße zu verändern: