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Ab dem 01.01.2025 dürfen Bauanträge nur noch digital eingereicht werden.
Die Einreichung erfolgt über das Online-Portal https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis
Wenn in atypischen Einzelfällen im Zusammenhang mit dem Starkregen sehr hohe Wasserverbräuche entstanden sein sollten, prüfen Sie bitte, sofern noch nicht geschehen, ob in diesem Fall evtl. eine Versicherung hierfür aufkommt.
Sollte keine Versicherung hierfür aufkommen, wenden Sie sich bitte mit der Schlussrechnung des Jahres 2024 (im März 2025) an uns.
Vorauszahlungen für 2025 können zurückgesetzt werden.
Vielen Dank für alle eingereichten Bilder und herzlichen Glückwunsch den Siegerinnen und Sieger.
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärungen im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) abrufen.
am 01.10.2022 jährt sich zum 50. Mal der Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinde Steinenberg und der Gemeinde Rudersberg im Zuge der Gemeindegebietsreform in den 70er Jahren.
Präsentation der Bürger-Info-Veranstaltung vom 07.04.2022
Der Parkausweis für den Rems-Murr-Kreis soll Handwerkern das Arbeiten erleichtern.
Die Hoodies sind nach telefonischer Terminvereinbarung für 30 €/ Stk im Rathaus Rudersberg käuflich zu erwerben.
Alle Größen (S-XXL) wieder verfügbar.
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als
Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer.
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