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Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) /
frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 29.09.2026 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Brühlstraße – Untere Sandäcker“ in Rudersberg aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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