Gemeinde Rudersberg

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Mit dem Virtuellen Bauamt werden die Verfahren schneller, effizienter und bürgerfreundlicher.

Ende 2023 wurde durch das Land Baden-Württemberg der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ freigegeben. Ziel ist es, Antragstellern und Behörden ein medienbruchfreies, digitales Verfahren vom Bauantrag bis zu Baugenehmigung zu ermöglichen.

Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Die Digitalisierung stellt sicher, dass die benötigten Unterlagen vollständig eingereicht werden und reduziert dabei den Organisationsaufwand. Durch den digitalen Bauantrag findet der Informationsaustausch zwischen Gemeinde und Baurechtsbehörde ohne Zeitverzögerung statt. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.

Das Baurechtsamt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis beinhaltet die größte untere Baurechtsbehörde im Kreisgebiet und hat die Genehmigungszuständigkeit für 13 Städte und Gemeinden. Zum 1. Februar 2024 wurden im Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Winterbach und die Stadt Welzheim an das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg angeschlossen. Ab dem 1. März 2024 folgen die Gemeinde Urbach und die Gemeinde Rudersberg.

Sie möchten einen digitalen Bauantrag stellen?

Hier finden Sie die erforderlichen Informationen:

Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts wird ein Benutzerkonto benötigt: Ein Informationsblatt „Anleitung zur Errichtung eines BundID-Kontos/Unternehmerkontos“ finden Sie hier  (PDF-Datei).

Für weitere Informationen zur digitalen Einreichung schauen Sie hier  (PDF-Datei).

Die Plattform ViBa BW finden Sie hier: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis

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