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Tempo 30 in Teilen der Ortsdurchfahrten

Tempo 30 in Teilen der Ortsdurchfahrten von Rudersberg und Schlechtbach
Tempo 30 in Teilen der Ortsdurchfahrten von Rudersberg und Schlechtbach

Im Auftrag des Landratsamts hat die Straßenmeisterei am vergangenen Dienstag in Teilen der Ortsdurchfahrten von Rudersberg und Schlechtbach Tempo 30 Schilder aufgestellt. Damit gilt dieses Geschwindigkeitslimit in Rudersberg in der Backnanger Straße/Dr.-Hockertz-Straße zwischen dem Blumengeschäft Ambiente und dem Johannes-Gemeindehaus/Bäckerei Lämmle. In Schlechtbach wird die Strecke Heilbronner Straße/Stuttgarter Straße zwischen dem Gasthaus „Stern“ und der Einmündung Mühlweg von Tempo 30 erfasst. „Damit ist es uns gelungen, den Verkehr auf diesen Abschnitten nicht nur zu beruhigen, sondern für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen“, betonte Bürgermeister Martin Kaufmann.

 Das Landratsamt hatte den entsprechenden Antrag der Gemeinde Rudersberg im April genehmigt. Vorangegangen waren langwierige Verhandlungen und Gespräche mit dem Innenministerium, Regierungspräsidium und dem Landratsamt. Letztlich ist es dem Bürgermeister gelungen, die beteiligten Behörden zu überzeugen. „Es war anfangs keineswegs leicht und bedurfte viel Geduld und Überzeugungsarbeit, die teilweise vorhandene Skepsis gegen ein Tempolimit von 30 km/h aufzuweichen und zu diesem Teilergebnis zu kommen. Jahrelang galt es auch für die Gemeinde Rudersberg als unmöglich, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Landesstraßen innerhalb des Ortes zu bekommen. Die Einführung von Tempo 30-Abschnitten auf den Ortsdurchfahrten ist nur ein, wenn auch wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Verkehrskonzeption für die Gemeinde Rudersberg“, erklärte Bürgermeister Martin Kaufmann.

 Auch der bislang vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplans dokumentiere, dass weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Ortsdurchfahrten notwendig seien. Außerdem sei wichtig, dass der Antrag der Gemeinde Rudersberg, vom September 2009 die Beschilderung an der „Spritnase“ in Backnang zu ändern, erneut rechtlich auf den Prüfstand gestellt werde, um dem überregionalen Schwerlastverkehr den Weg über die B14/B29 zu weisen. Weiter vorgesehene Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans umfassen eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen und städtebaulichen Maßnahmen, die letztlich die Lebens- und Aufenthaltsqualität an den Ortsdurchfahrten von Rudersberg, Schlechtbach und Michelau verbessern sollen.

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