Aktuelles aus Rudersberg
Die Artikel in der Übersicht
Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online beantragen
Briefwahlunterlagen bequem per Internet beantragen
Zur Bürgermeisterwahl am 18.01.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post / Amtsboten zugestellt.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Siegle, Tel.: 07183 3005-20, E-Mail: n.siegle@rudersberg.de.
Wie funktioniert die Briefwahl - Ist die Briefwahl geheim und sicher?
Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl in den USA 2020 kursierten viele Lügen und Verschwörungstheorien über Briefwahlen im Netz. Das hat verunsichert. Dabei ist die Briefwahl eine sichere Alternative für alle Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten. Deswegen klären wir auf und erläutern wie das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl gewahrt bleibt.
Ist die Briefwahl wirklich geheim?
Warum die Briefwahl sicher ist – einfach erklärt!
Wer per Brief wählt, unterschreibt auf dem Wahlschein. Der Wahlschein kommt in den Wahlbrief, zusammen mit dem Stimmzettelumschlag, in dem sich der Stimmzettel befindet.
Aber: Könnte man damit rückschließen, wer wie gewählt hat? Wie bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt?
Wer bekommt die Wahlbriefe?
Wahlbriefe bleiben bis zum Wahltag unter Verschluss und werden am Wahlsonntag nach Zusammentritt der Briefwahlvorstände an diese übergeben. Ein Briefwahlvorstand besteht aus fünf bis neun wahlberechtigten Personen, die sich gegenseitig kontrollieren.
Was passiert am Wahltag?
Nach Zusammentritt der Briefwahlvorstände (bei der Bürgermeisterwahl geschieht dies um 16.00 Uhr im Rathaus) am Wahlsonntag darf der Briefwahlvorstand die Wahlbriefe öffnen. Er entnimmt also den Wahlschein und den verschlossenen Umschlag mit dem Stimmzettel darin. Jetzt wird geprüft: Ist der Wahlschein gültig, also zum Beispiel unterschrieben? Ist der Stimmzettelumschlag von außen in Ordnung? Der Umschlag bleibt dabei ungeöffnet. Nach bestandener Prüfung werden Wahlschein und Stimmzettelumschlag getrennt. Der ungeöffnete Umschlag kommt in die verschlossene Wahlurne. Es kann niemand mehr nachvollziehen, wer wie gewählt hat. Die Wahlentscheidung bleibt geheim. Um 18 Uhr endet am Wahltag die Wahlzeit. Jetzt darf der Briefwahlvorstand die Wahlurne öffnen und die Stimmen auszählen.
Die Arbeit des Briefwahlvorstands ist öffentlich. Wer möchte, kann den Briefwahlvorstand daher jederzeit bei seiner Arbeit zusehen.