Gemeinde Rudersberg

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Bundesfinanzhof

Ob die Bescheide von Finanzämtern und Zollbehörden rechtmäßig sind, überprüft der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

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Wald.Wiesel.Wir.

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Steuern & Gebühren

Realsteuer (Hebesätze)

  • Grundsteuer A 350 v.H.
  • Grundsteuer B 390 v.H.
  • Gewerbesteuer 375 v.H.

Hundesteuer

  • 1. Hund 120,00 EUR
  • 2. Hund und jeder weitere Hund 240,00 EUR
  • Zwingersteuer 300,00 EUR
  • 1. Kampfhund 750,00 EUR
  • 2. Kampfhund 1.500,00 EUR

Wasserzins/Abwassergebühren

  • Wasserzins 2,47 EUR/m³ (Wasserzins zzgl. 7 % MwSt)
  • Grundgebühr (Standard) 5,50 EUR pro Monat/Zähler (zzgl. 7 % MwSt)
  • Schmutzwassergebühr 3,43 EUR/m³
  • Niederschlagswassergebühr 0,63 EUR/m²

Grabgebühren
 

Grabarten auf den Friedhöfen und Friedhofgebühren der Gemeinde Rudersberg ab 01/2024

 

Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer Stand 30.05.2018

 

Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung von sonstigen Steuern und Abgaben  Stand: 18.02.2019

 

Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit
erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.

Warum brauchts überhaupt eine Reform der Grundsteuer?
Informationen finden Sie hier

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