Steuern & Gebühren
Steuern & Gebühren
Realsteuer (Hebesätze)
- Grundsteuer A 350 v.H.
- Grundsteuer B 390 v.H.
- Gewerbesteuer 375 v.H.
Hundesteuer
- 1. Hund 120,00 EUR
- 2. Hund und jeder weitere Hund 240,00 EUR
- Zwingersteuer 300,00 EUR
- 1. Kampfhund 750,00 EUR
- 2. Kampfhund 1.500,00 EUR
Wasserzins/Abwassergebühren
- Wasserzins 2,47 EUR/m³ (Wasserzins zzgl. 7 % MwSt)
- Grundgebühr (Standard) 5,50 EUR pro Monat/Zähler (zzgl. 7 % MwSt)
- Schmutzwassergebühr 3,43 EUR/m³
- Niederschlagswassergebühr 0,63 EUR/m²
Grabgebühren
Grabarten auf den Friedhöfen und Friedhofgebühren der Gemeinde Rudersberg ab 01/2024
Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer Stand 30.05.2018
Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung von sonstigen Steuern und Abgaben Stand: 18.02.2019
Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Reform der Grundsteuer wird sich somit
erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Warum brauchts überhaupt eine Reform der Grundsteuer?
Informationen finden Sie hier