![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() KontaktRathaus Rudersberg Backnanger Straße 26 ![]() AktuellesÖffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde RudersbergArtikel vom 17.05.2011
Öffentliche Bekanntmachung
Zweite öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rudersberg in der Fassung vom 08. September 2010, als Grundlage für die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rudersberg gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Ein Lärmaktionsplan ist bei problematischen Lärmsituationen ausgelöst von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (durchschnittlich 8.200 Kfz/Tag) auf Hauptverkehrsstraßen und Lärmpegeln über dem Auslösewert (hier 65/55 dB (A) ganztags/nachts) mit Beteiligung der Öffentlichkeit für die Ortsdurchfahrten der L 1080 in Rudersberg und der L 1148 in Rudersberg, Schlechtbach und Michelau nach dem Willen des Gesetzgebers bis 18. Juli 2013 zu erstellen. In einem Lärmaktionsplan werden technische oder planerische Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation festgelegt. Im Rahmen der rechtlichen Regelungen oder der verfügbaren Finanzierungsprogramme sollen verschiedene kurz-, mittel- oder auch langfristig wirksame Maßnahmen kombiniert werden. Bereits frühzeitig hat die Gemeinde Rudersberg die gesetzliche Verpflichtung umgesetzt, indem ein erster Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rudersberg in der Zeit vom 19. März bis 30. April 2010 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange angehört wurden. Parallel hierzu fand am 22. April 2010 eine Bürgersprechstunde zur Erörterung der Planung statt. Für die Ortsteile Oberndorf / Klaffenbach ist kein Lärmaktionsplan gesetzlich vorgeschrieben, da die vorhandenen Kfz-Werte unter DTV 8.200 liegen. Der Gemeinderat hat dennoch in seiner öffentlichen Sitzung am 02. März 2010 beschlossen, dass für die beiden Ortsteile Oberndorf und Klaffenbach die Lärmimmissionen entlang der L 1080 ergänzend erhoben werden. Im Rahmen der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat der Gemeinderat am 27. Juli 2010 beschlossen, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 17. Februar 2010 um die Erhebung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen entlang der L 1080 in den Ortsteilen Oberndorf und Klaffenbach und die daraus resultierenden Maßnahmen formell erweitert wird. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2010 unter Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Rudersberg in der Fassung vom 08. September 2010 gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf zum Lärmaktionsplan ist auf Grundlage des § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz entstanden und wird in Anlehnung an den § 3 Absatz 2 BauGB im Zeitraum Zur Einstimmung auf die Diskussion haben wir den Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Homepage der Gemeinde Rudersberg www.rudersberg.de zum Herunterladen bereitgestellt. Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Bis zum 22. November 2010 können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Planentwurf wurde auf der Grundlage des § 47d BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 Rechtbereinigungsgesetz Umwelt vom 11.08.2009 (BgBl. I S. 2723) aufgestellt. Rudersberg 06. Oktober 2010 gez. Martin Kaufmann [ 6 nach oben ]
[ drucken ]
Gemeinde Rudersberg | Backnanger Straße 26 | 73635 Rudersberg | Fon: 07183/3005-0 | Fax: 07183/3005-55 | info@rudersberg.de
© 2013 Gemeinde Rudersberg - cm city media GmbH
|